(1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur in den Bereichen Theater und Musik.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Theater- und Konzertveranstaltungen, Workshops, Seminaren, Musikunterricht, Ausstellungen, Vorträgen und Diskussionnen.